Keine Paramotors in der Schweiz – auch nicht elektrisch!

Coupe Icare 2013 (Photo by Denis Messié)

Ultraleichtflugfahrzeug am Coupe Icare 2013 (Photo by Denis Messié)

Die Schweiz funktioniert – anders. Wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL in seiner Medienmitteilung zur Lockerung des Verbots von Ultraleichtflugzeugen schreibt, wird zwar das Gesetz angepasst, aber nicht komplett.

Neu sind folgende Luftfahrzeuge zugelassen:

  • Gyrokopter mit Verbrennungsmotor oder Elektroantrieb.
  • Aerodynamisch gesteuerte Flugzeuge mit Elektroantrieb.
  • Deltas (Trikes) und Gleitschirme, die mit Fahrgestell und Elektroantrieb ausgerüstet sind.

Für die neu zugelassenen Luftfahrzeuge gilt grundsätzlich eine Flugplatzpflicht. Das neue Regime tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft. Zulassungsverfahren können ab Anfang 2015 durchgeführt werden, sobald die dafür notwendigen rechtlichen Anpassungen erfolgt sind.

Auf telefonische Nachfrage bei der Pressestelle wurde uns bestätigt, dass Gleitschirme weiterhin keine Motorunterstützung verwenden dürfen, sofern sie nicht mit Fahrgestell und Elektromotor ausgerüstet sind sowie auf einem Flughafen starten. Befremdlich ist die telefonische Begründung durch das BAZL:

Naturschutzverbände haben gegen die Freigabe opponiert, weil verhindert werden will, dass Gleitschirme (einfacher) in Naturschutzgebiete vordringen können. Daher wollte man den Kreis neu freigegebenen «Begünstigten» möglichst klein halten. Zitat: «der Entscheid ist politisch».

Faktisch heisst das, dass sich Ultraleicht-Interessierte mit ausreichend Budget bewerben können und so die Menge an ULs klein gehalten wird. Die breitere (aber immer noch verschwindend kleine) Masse an potentiell motorisierten Piloten mit Gleitschirmen will man nicht zulassen. Oder zynisch gesagt: lieber ein paar lärmige Gyrokopter als potentiell mehr Gleitschirmpiloten. Dass Gleitschirmfliegen eine der umweltfreundlichsten Fortbewegungsarten und praktisch geräuschlos ist, haben die Entscheidungsgremien wohl nicht erfahren oder dann nicht in die Entscheidungsfindung mit einbezogen. Und auch den Interessierten an Ultraleicht-Flugzeugen ist grundsätzlich nicht gedient: durch die Legalisierung von Gyrokoptern mit Verbrennungsmotoren wird die Lärmbelästigung die Akzeptanz unbeteiligter Personen stark senken und einer weiteren Lockerung in Zukunft möglicherweise im Wege stehen.

Paramotor wird somit weiterhin nur im Ausland ausgeübt werden können. Aus Sicht des Gleitschirmpiloten bedeutet dies: zum Starten muss man weiterhin auf den Berg.

Einige Stellungnahmen verschiedener Parteien sind im Artikel des Tagesanzeigers zu lesen.


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